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"Verbraucher können Preiserhöhungen ablehnen" - Dr. Aribert Peters ( Bund der Energieverbraucher )
Der Bund der Energieverbraucher ist die einzige Interessenorganisation von privaten Energieverbrauchern in Deutschland. Im Zuge der aktuellen Preiswelle ruft der BdE die Verbraucher zu mehr Widerstand auf. Dr. Aribert Peters ist Vorsitzender des BdE und erklärt, wie man gegen die rechtlich gegen die Preiserhöhungen vorgehen kann.
Clever-Stromvergleich: Der Bund der Energieverbraucher kritisiert die Höhe der aktuellen Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel. Lügen die Versorger, wenn sie beteuern, nicht anders zu können ?
Viele Versorger lassen ihre vergünstigten Einkaufsbedingen unter den Tisch fallen, wenn Sie behaupten, Sie wären zur Weitergabe der Belastungen gezwungen. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass einseitige Preisfestsetzungen der Billigkeit entsprechen müssen. Dazu gehört laut BGH auch die zeitnahe Weitergabe von preissenkenden Faktoren. Die Wahrheit lässt sich ermitteln, wenn man für den konkreten Versorger und dessen Bezugskonditionen kennt und seine angekündigten Preiserhöhungen kennt.
Clever-Stromvergleich: Wie hoch wäre aus Sicht des BdE eine angemessene Erhöhung angesichts steigender staatlicher Abgaben ?
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hält im bundesweiten Mittel aller Versorger eine Preiserhöhung von 1,8 Ct/kWh für angemessen. Dabei wurde bereits zugunsten der Versorger ein Sicherheitsabschlag von nahezu einem Cent je Kilowattstunde in Abzug gebracht. Im konkreten Einzelfall mag dies anders aussehen und hängt zum Beispiel davon ab, wie lang die letzte Preiserhöhung zurückliegt usw.
Verbraucher können überzogene Preiserhöhungen zurückweisen. Meist fehlt es an einer vertraglichen Grundlage, die den Versorger überhaupt zu Preiserhöhungen berechtigt. Der Verbraucher kann also die Preiserhöhung schriftlich zurückweisen, Formbriefe dazu gibt es beim Bund der Energieverbraucher e.V.
Oder der Verbraucher kann den Anbieter wechseln. Aber bitte nicht zu einem der sehr günstigen Discountanbieter wechseln, mit denen Verbraucher sehr oft schlechte Erfahrungen machen mussten.
Clever-Stromvergleich: Wie schätzen Sie momentan die Chancen für Ottonormalverbraucher ein, in einem Gerichtsverfahren am Ende zu gewinnen und damit die Versorger Lügen zu strafen ?
Die Chancen für die Verbraucher stehen nicht schlecht. Jedoch kann man auch ein Unterliegen nicht ausschließen. Deshalb rät der Bund der Energieverbraucher e.V. nur solchen Verbrauchern zum Protest, die für einen solchen Fall auch gewappnet sind.Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem man sich als Verbraucher rechtlich einwandfrei gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzen kann ---> zum Musterschreiben
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