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News Was muss auf der Energierechnung stehen ?
16.04.2012 Seit Anfang April ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft getreten. Dieses beinhaltet auch Neuregelungen für Angaben auf Rechnungen. Festgelegt wurde unter anderem, dass nicht mehr als für 12 Monate abgerechnet werden darf. Jahresrechnungen müssen übersichtlich sein und eine Reihe von Pflichtangaben enthalten.
Weiterhin müssen nun auch folgende Werte auf der Rechnung aufgeführt sein:
Vertragsdauer
geltende Preise
nächstmöglicher Kündigungstermin
Kündigungsfrist
Zählernummer
aktueller Verbrauch und Vergleich zum Vorjahr
Weiterhin gehört auf jede Rechnung eines Strom- oder Gasanbieters seit neuem auch die Anschrift der kostenlos arbeitenden Schlichtungsstelle , die man bei Streitigkeiten mit dem Versorger anrufen kann. Die Schlichtungsstelle kann man einschalten, nachdem man beim Versorger Beschwerde eingelegt und dieser geantwortet hat.
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