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    Verbraucherzentralen: Stromkunden besser vor Vertragsfallen geschützt

    22.12.2011

    Die Stromkunden in Deutschland sind heute besser vor zweifelhaften Klauseln in Verträgen geschützt als noch vor Jahren. Darauf haben die Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung hingewiesen.

    So seien zum Beispiel Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungs- oder Kündigungsrechten der Stromanbieter mittlerweile gestrichen. Gegenstand der Kritik waren weiterhin Klauseln, die den Versorgern Preiserhöhungen in unbegrenzter Höhe und Form erlaubten oder Mahngebühren in unberechtigter Höhe.

    Nach einer Abmahnungswelle der Verbraucherzentralen gegen eine Vielzahl von Versorgern hätten sich 21 Unternehmen verpflichtet, die beanstandeten Klauseln ganz oder teilweise aufzuheben.



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