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    TelDaFax-Insolvenzverfahren eröffnet - Gläubiger sollen warten

    05.09.2011 Das Amtsgericht Bonn hat am 1. September 2011 das offizielle Insolvenzverfahrren für den ehemaligen Energielieferanten TelDaFax eröffnet. Damit können nun geschädigte Kunden als Gläubiger ihre Forderungen geltend machen. Aufgrund der hohen Zahl an potentiellen Gläubigern hat die Insolvenzverwaltung allerdings Abstand vom in solchen Fällen üblichen Verfahren genommen und will allen ihr bekannten Gläubigern von sich aus ein personalisiertes Anmeldeformular schicken, mit dem diese ihre Forderungen geltend machen können. Aufgrund der großen Zahl an potentiellen Gläubigern könne dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weshalb Gläubiger auf ihr Formular warten sollten. Erst wenn sie bis 31.12.2011 kein Formular erhalten hätten, sollten sie ihre Forderungen von sich aus geltend machen.

    Mit geschätzten 700.000 potentiellen Gläubigern ist die TelDaFax-Insolvenz in dieser Hinsicht die größte Pleite in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Troisdorfer Unternehmen war spätestens in diesem Frühjahr in arge Schwierigkeiten geraten und musste am 14. Juni Insolvenz anmelden, nachdem ihm in vielen Versorgungsgebieten der Zugang zu den Netzen wegen ausstehender Gebühren verweigert worden war. Die hohe Zahl an Gläubigern kommt vor allem dadurch zustande, dass TelDaFax-Kunden Strom und Gas per Vorauskasse bezahlen mussten, und nun oft noch Außenstände haben. Inwieweit alle Gläubigerforderungen erfüllt werden können, hängt vom Umfang der Konkursmasse ab.

    Nach Medienberichten könnte diese sich um einige Millionen Euro erhöhen. wie die Süddeutsche Zeitung am Wochenende berichtete, drohen dem Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen, dessen langjähriger Trikotsponsor TelDaFax war, Millionenforderungen der Insolvenzverwaltung. Es bestehe der Verdacht, dass die Geschäftsführung des Werksklubs schon lange über die finanzielle Schieflage informiert war. Sollte sich dies nachweisen lassen, erlaubt ein Paragraph im Insolvenzrecht dem Insovenzverwalter die Rückforderung sämtlicher Sponsorengelder der letzten zwei Jahre - ein Betrag von bis zu 16 Millionen Euro.

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