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News Kürzere Kündigungsfristen beim Wechsel
13.04.2012 Seit dem ersten April gilt für Kündigungen der Energieversorgung aus der Grundversorgung eine kürzere Frist von nur noch zwei Wochen. Ein Wechsel wird dadurch also noch einmal leichter gemacht. Bislang galt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende aus der Grundversorgung heraus.
Der Gesetzgeber will mit dieser Veränderung den Wettbewerb stärken und zum Wechsel animieren. Nach einem Bericht der Bundesnetzagentur sind noch 44 Prozent aller Privatkunden in einem Grundversorgungstarif, und das obwohl sie dort wesentlich mehr bezahlen.
Eine weitere Neuregelung, die ebenfalls seit dem 1. April gilt, besagt, dass ein Wechsel insgesamt nur noch drei Wochen in Anspruch nehmen darf. Diese Frist gilt allerdings immer erst ab dem Zeitpunkt, wo der Wechsel beim Netzbetreiber angekündigt wird. Erfahrungsgemäß nimmt das einige Zeit in Anspruch, so dass es in der Realität vom Zeitpunkt des Antrages an länger dauern dürfte als die gesetzliche Frist von nunmehr drei Wochen.
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